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Herrensitzung

Die Herrensitzung der Duisdorfer Funken, erfreut sich immer größer werdenden Beliebtheit und ist ein absolutes muss für jeden Jeck! Im Ursprung angelehnt an die legendäre "Toni Mai Sitzung" geben sich auf der Bühne die absoluten Top-Acts des Rheinischen Karneval die Klinke, buchstäblich in die Hand. 
Herrensitzung  der Duisdorfer Funken e.V.
Toni Mai Halle (Schmitthalle)
Schmittstraße 17, 53123 Bonn
Bei  unserer Herrensitzung gibt es 4 Tischreihen, mit jeweils 7 Tischen.
Der Preis pro Karte beträgt hier 42,-EUR

Darüber hinaus bieten wir noch Plätze auf unserer Empore (Gepäcknetz genannt) an.
Hier, im oberen Bereich der Halle, beträgt der Preis pro Karte 34,-EUR
Plakat Herren.jpg
Herrensitzung am 21.11.2025: Einlass 15:11 Uhr beginn 16:50 Uhr

-  Höhner, Räuber, Domstürmer, Kaschämm, Lieselotte Lotterlappen, 
* uvm. *

Hier geht`s zu unseren Bestell-Kriterien

Nach Zahlungseingang, können die Karten ab IMMER MONTAGS  von 17:00 - 19:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Duisdorfer Funken e.V, Weierbornstrasse 50, 53123 Bonn-Duisdorf abgeholt werden.
Gegen einen Aufpreis von 5,50.- EUR (bis 5 Karten, mehr 6,50.-EUR) können wir Ihnen die Karten auch versichert zusenden. Bitte teilen Sie uns hierfür die Versandadresse mit (einfach auf diese Mail Antworten mit Name und Adresse) und überweisen Sie den jeweiligen Gesamtbetrag + das entsprechende Porto auf das genannte Konto.

 

Achtung! Bei Sammelbestellungen müssen die bestellten Karten auch zusammen abgeholt werden!!!!! 
Die Karten sind ab sofort, für 4 Wochen für Sie Reserviert. Sollte der zu Zahlende Betrag bis zum Ablauf dieser Zeit, 
nicht überwiesen sein, erlischt die Reservierung und die Karten kommen wieder in den Verkauf!

AGB Duisdorfer Funken Auszug:
§ 1Abs.1-2 1.Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung der Duisdorfer Funken sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätzen und Wegen zur Veranstaltungsstätte.2.Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.§ 2Abs.1-2  1.Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.2.Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.§ 3Abs.1-5 1.Einlass ist nur für Besucher ab 18 Jahren. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.2.Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der Besucher die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt.3.Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet. Für einen wiederholten oder mehrmaligen Einlass wird der Sicherheitsdienst mit Stempeln oder entsprechenden Eintrittsbändern sorge tragen.4.Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.5.Der Besucher willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
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